Der Wiener Landtag fordert den Bundesgesetzgeber auf, die gesetzlichen Bestimmungen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 für Upcycling- bzw. ReUse-Betriebe zu verbessern. Am 30. Juni wurde ein entsprechender Antrag von SPÖ und Grünen zur Unterstützung der arbeitsmarktpolitischen und kreativwirtschaftlichen Betriebe im Wiener Landtag einstimmig angenommen. 

Die Anzahl kleinerer Unternehmen, sozialwirtschaftlicher Betriebe und karitativer Organisationen, die aus gebrauchten Materialien und Gegenständen, die oft juristisch als Abfall gelten, neuwertige Gebrauchsgegenstände oder Designprodukte machen, steigt. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage benötigen allerdings viele dieser Upcycling- bzw. ReUse-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) eine Sammler- und Behandlererlaubnis und eine Anlagengenehmigung für die Betriebsstätte. Dies verursacht einen erhöhten Verwaltungsaufwand für diese Betriebe. Manche Betriebe können die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, wodurch ihr wertvoller Beitrag zur Abfallvermeidung aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen verhindert wird.

Die Umsetzung dieses Wunsches des Wiener Landtages würde einen Meilenstein für die österreichische Gesetzeslage in Bezug auf Re-Design und Re-Use bedeuten, da es dann einfacher wäre, als Betrieb auf (Vorbereitung zur) Wiederverwendung zu setzen und somit einen wichtigen Beitrag für die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.

Zur Pressemitteilung hier…