Am 20. Februar erließ Spanien sein Pendant zur österreichischen Elektroaltgeräte-Verordnung. Das Re-Use-Kapitel wurde von den vorbildlichen österreichischen Regelungen inspiriert, geht aber sogar noch einen Schritt weiter: Spanien verordnet als erstes Land Mindestmengen für die Zuführung von re-use-fähigen Altgeräten in die Vorbereitung zur Wiederverwendung.

Ab 2017 müssen 2% der Haushaltsgroßgeräte und 3% der IT-Geräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden. Ab August 2018 erhöhen sich die Werte auf 3 bzw. 4%. Es werden genaue Vorschriften für Sammelstellen definiert, um eine sinnvolle Zuführung re-use-fähiger Geräte an Re-Use-Betriebe sicherzustellen, die ihrerseits klare Anforderungen erfüllen müssen.

Wie in Österreich wird auch in Spanien die besondere Rolle der Sozialwirtschaft im Gesetz betont, es wird in den nächsten Jahren mit 4700 Jobs im Bereich Re-Use gerechnet. Kommunale Gebietskörperschaften werden ermächtigt, soziale Ausschreibungskriterien bei Ausschreibungen von abfallwirtschaftlichen Leistungen zu definieren, um sozialen Unternehmen den Marktzugang zu erleichtern.

Nähere Infos (auf Spanisch) hier…
Die spanische EAG-Verordnung im Original gibts hier…