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Höhere Re-Use- und Recyclingquoten, weniger Einwegverpackungen und weniger Lebensmittelabfälle gehören zu den Neuerungen im europäischen Abfallrecht, die Mitte Mai als Teil des Kreislaufwirtschaftspakets der EU fixiert wurden.

Die wesentlichen Änderungen im Abfallwirtschaftspaket, darunter die Abfallrahmenrichtlinie, wurden nach zweieinhalb Jahren Hin und Her zwischen den EU-Institutionen am 22. Mai beschlossen und am 14. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage nach der Veröffentlichung treten die Änderungen in Kraft. Darauf folgt eine zweijährige Übergangsfrist, in der die Mitgliedsländer die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen müssen, spätestens also bis 4. Juli 2020.

Mit den klaren Bekenntnissen zu einer zirkulären Wirtschaft ist das Abfallwirtschaftspaket ein Bestandteil des Kreislaufwirtschaftspakets der EU-Kommission, das erstmals im Dezember 2015 vorgelegt wurde. In der derzeitigen Fassung ist die Rolle der Wiederverwendung gestärkt worden. So müssen die Re-Use-Mengen, die bisher schon in die Zielquote einfließen durften, nunmehr von jedem Land zwingend separat dokumentiert werden. Separate Re-Use-Zielquoten gibt es aber nach wie vor nicht, allerdings können Mitgliedstaaten diese eigenständig beschließen, wie es u.a. Spanien und Flandern bereits getan haben. Außerdem sollen bevorzugt gemeinnützige und sozialwirtschaftliche Einrichtungen, wie die meisten RepaNet-Mitglieder, mit der Vorbereitung zum Re-Use betraut werden, allerdings ist dies nicht obligatorisch, sondern nur in der Präambel als Empfehlung enthalten.

Diese deutlich bessere Positionierung von Re-Use in der Abfallrahmenrichtlinie ist zwar noch keine Garantie für eine bessere Re-Use-Politik in der Praxis, aber es eröffnet den Diskussions- und Verhandlungsraum für Re-Use-Verbände wie RepaNet in Österreich, um auf politischer Ebene für Re-Use, insbesondere hinsichtlich besserer Finanzierung und Abbau rechtlicher Hürden, zu argumentieren.

Konkret wurden folgende Richtlinien geändert: jene zu (Alt-)Batterien und (Alt-)Akkus, zu Elektro- und Elektronikaltgeräten, zu Abfalldeponien, zu Abfällen und zu Verpackungen und Verpackungsabfällen. Inhaltlich gehören dazu zum Beispiel die erweiterte Herstellerverantwortung und der Schutz der Umwelt und Gesundheit durch Vermeidung von Littering. Einwegverpackungen sollen zunehmend vermieden oder durch Mehrwegverpackungen ersetzt werden. Ab 2025 müssen außerdem Textilien verpflichtend getrennt gesammelt werden, 55 % der Siedlungsabfälle sollen für Re-Use vorbereitet oder recycelt werden. Bis 2030 sollen es 60 % sein und 65 % bis 2035. Auch die Berechnungsmethoden werden vereinheitlicht. Für Länder, die im Re-Use und Recycling noch einen sehr hohen Aufholbedarf haben, ist eine Fristverlängerung vorgesehen.

Wörtlich heißt es jetzt in der Richtlinie zu Abfällen im Artikel 11 mit dem neuen Titel
„Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling“:

„Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung, insbesondere durch Förderung der Errichtung und Unterstützung von Netzwerken für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die Reparatur, durch Erleichterung — sofern dies mit einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung vereinbar ist — des Zugangs solcher Netzwerke zu Abfällen, die sich bei Sammelsystemen oder bei Sammelstellen befinden und die zur Wiederverwendung vorbereitet werden können, von diesen Systemen oder Stellen aber nicht für die Vorbereitung zur Wiederverwendung bestimmt sind, sowie durch Förderung des Einsatzes von wirtschaftlichen Instrumenten, Beschaffungskriterien, quantitativen Zielen oder durch andere Maßnahmen.“
Und weiter unten: „Die Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollten angehoben werden, um einen deutlichen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu erzielen und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.“

Damit liefert uns die EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie eine solide Basis, um uns in Österreich für eine Re-Use-freundliche Kreislaufwirtschaftspolitik einzusetzen.

Zu Bau-Re-Use und –Recycling wörtlich:

„Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen zur Förderung des selektiven Abbruchs, damit gefährliche Stoffe entfernt und sicher gehandhabt werden können sowie die Wiederverwendung und das hochwertige Recycling durch die selektive Entfernung der Materialien gefördert wird, und zur Einrichtung von Sortiersystemen für Bau- und Abbruchabfälle mindestens für Holz, mineralische Fraktionen (Beton, Back-und Ziegelstein, Fliesen, Keramik und Steine), Metall, Glas, Kunststoffe und Gips.“

Weitere Informationen …

Amtsblatt der EU vom 14. Juni

Kommentar von RREUSE

Richtlinie zu Abfällen im Amtsblatt der EU

Bau-Re-Use in Österreich: www.BauKarussell.at

RepaNews: Erfolg für RepaNet und Re-Use: EU-Kreislaufwirtschaftspaket ist fix, Re-Use wird gestärkt