Grafik RepaNet Re-Use activity
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Damit hatten wir nicht mehr gerechnet: In der Nacht von Sonntag, 17. Dezember, auf Montag, 18., konkret um 4:30 Uhr früh, wurde nach zähen Verhandlungen der drei EU-Spitzengremien (Kommission, Rat und Parlament) das EU-Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen – zur großen Freude von RepaNet mit deutlichen Verbesserungen für Re-Use – ein würdiger krönender Jahresabschluss für unsere Arbeit.

Zwar wurden nicht alle unserer Forderungen, für die wir schon jahrelang gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen des RREUSE-Netzwerkes lobbyiert hatten, zur Gänze erfüllt, dennoch freuen wir uns über dieses schöne „Weihnachtspackerl“, das unserer Arbeit für Re-Use, Reparatur und die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Menschen in diesen Bereichen künftig deutlich mehr Gewicht als bisher verschaffen wird.

Das neue EU-Abfallrecht muss nun noch formale Absegnungen durchlaufen, und nach der im 1. Quartal 2018 zu erwartenden offiziellen Verlautbarung durch die EU bleiben dann 2 Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Hier wird sich RepaNet in bewährter Weise konstruktiv in die österreichischen Stakeholderdiskussionen einbringen, um im Sinne einer nachhaltigen und intelligenten Ressourcennutzung das Beste für Menschen und Umwelt zu erreichen.

Nach den uns bisher vorliegenden, noch unbestätigten Informationen gab es konkret folgende für Re-Use bedeutsame Verbesserungen:

  • Die Zielquoten für die Verwertung (das beinhaltet sowohl Recycling, als auch Vorbereitung zum Re-Use) von Siedlungsabfällen werden sukzessive ansteigen: 55% bis 2025; 60% bis 2030; 65% bis 2035; die bisherige Zielquote lautete 50% bis 2020 (in Österreich bereits erreicht), verpflichtet sind die Mitgliedstaaten.
  • Ganz neu: Die Menge der „Vorbereitung zum Re-Use“ muss von den Mitgliedstaaten zwar innerhalb der Zielquote, aber separat dokumentiert ausgewiesen werden. (Vorläufig halten wir das für einen guten Kompromiss, aber unsere Forderung nach einer verpflichtenden, separaten Re-Use-Quote bleibt bestehen.)
  • Es gibt nun eine einheitliche Methodik für die Mengendokumentation.
  • Auf Basis der gemeldeten Anteile von Re-Use an den Zielquoten wird die Kommission 2024 evaluieren, ob separate Zielquoten für Re-Use eingeführt werden sollen, und zwar u.a. bei Siedlungsabfällen, Bau- und Abbruchabfällen, Alttextilien und Gewerbe- und Industrieabfällen.
  • Ab 2025 ist die getrennte Sammlung von Alttextilien verpflichtend.
  • Re-Use-Betrieben muss im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Sinnhaftigkeit Zugang zu Re-Use-fähigen Anteilen im Abfallstrom gewährt werden – diese Verpflichtung betrifft Anlagenbetreiber (gemeint sind zB Altstoffsammelzentren) und Systeme (zB EAG).
  • Die Sozialwirtschaft wird zumindest in der Präambel als wichtiger und bevorzugter Partner für Re-Use genannt.

Sobald uns der detaillierte Text des nunmehr beschlossenen Kreislaufwirtschaftspaketes vorliegt, werden wir darüber ausführlich informieren.

Wir freuen uns, dass auch ein paar RepaNet-Ideen über viele Umwege Eingang in diesen sehr positiven Kompromiss gefunden haben und bedanken uns bei allen Menschen und Organisationen, die das ermöglicht haben, indem sie uns in unserer Arbeit auf welche Art auch immer unterstützt und begleitet haben!

Im Namen des ganzen RepaNet-Teams wünsche ich Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr!

Mit repanetten Grüßen,
Matthias Neitsch

Informationen zum Kreislaufwirtschaftspaket …

Aussendung von RREUSE (Englisch)

Stellungnahme des Europäischen Rates