Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat Ende April eine umfassende Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission vorgelegt, die deutlich ambitioniertere Verwertungsziele fordert und insbesondere Re-Use stärker gefördert sehen will, unter anderem durch eine verpflichtende separate Re-Use-Quote.

(Quelle: EWSA)

Der EWSA kritisiert, dass im Kommissionsvorschlag die sozialen und beschäftigungsbezogenen Vorteile und Risiken des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden. In der Stellungnahme werden daher für die drei Bereiche Produktion, Verbrauch und Abfallwirtschaft unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Separate, von den Recyclingzielen getrennte Mengenziele für die Wiederverwendung (Re-Use-Quote)
  • Ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder Mehrwertsteuerbefreiung für Wiederverwendung und Reparatur
  • Vermehrte Nutzung von Pfandsystemen zur Steigerung von Sammelmengen
  • Verpflichtende Vorschriften in der Ökodesign-Richtlinie zur Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Verfügbarkeit von leistbaren Ersatzteilen sowie umfassende Informationspflichten für Reparatur und Service seitens der Hersteller
  • Produktkennzeichnung mit Angaben zur erwarteten Produktlebensdauer und Verbot von Produkten mit absichtlicher Funktionsdauerverkürzung (geplante Obsoleszenz)
  • Besserer Zugang von Re-Use-Betrieben zu potentiell wiederverwendungsfähigen Produkten aus dem Abfallstrom
  • Re-Use auch im Baubereich

Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme stand dem EWSA als Re-Use-Experte Sepp Eisenriegler zur Seite, der langjährige Re-Use-Pionier, Leiter des Wiener Reparatur- und Servicezentrums R.U.S.Z und Mitgründer von RepaNet.

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