Simona Bonafè, die Berichterstatterin  des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments (ENVI), hat einen Entwurf einer Position des EU-Parlaments zu den abfallrechtlichen Änderungsvorschlägen der Kommission veröffentlicht und tritt für deutlich ambitioniertere Ziele als die Kommission ein. Der Umweltausschuss des EU-Parlamentes liegt damit deutlich näher an den Forderungen von NGOs und vieler Kommunen, tritt für höhere Verwertungsziele und sogar für eine separate Re-Use-Quote ein – wenn auch nur auf Einzelstaatsebene.

(Quellen: ACR+, RREUSE)

Der EU-Umweltausschuss will wieder das ursprüngliche Verwertungsziel von 70% der Siedlungsabfälle umsetzen und fordert im Gegensatz zur Kommission solche verpflichtenden ambitionierten Ziele auch für Gewerbe- und Industrieabfälle. Dazu fordert er eine bisher fehlende einheitliche Berechnungsmethodik.

Die von RepaNet und RREUSE kritisierte verwirrende Definition der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ wurde im Entwurf des Umweltausschusses deutlich verbessert, unabhängige Re-Use- und Reparaturbetriebe sollen Zugang zu allen wichtigen Herstellerinformationen und Ersatzteilen zu vernünftigen Bedingungen bekommen, was derzeit vielfach nicht der Fall ist, weil Hersteller die uneingeschränkte Kontrolle über ihre Produkte auch nach dem Verkauf nicht aufgeben wollen, und unabhängige Reparateure verdrängen wollen. Auch gegen geplante Obsoleszenz findet der Positionsentwurf klare Worte.

Eine EU-weite separate Zielquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung wird nicht gefordert, wohl aber verpflichtende Quoten auf Einzelstaatsebene, welche von den jeweiligen Mitgliedsstaaten individuell ausgestaltet werden sollen. Die besondere Rolle der Sozialwirtschaft im Re-Use-Sektor wird leider nicht gewürdigt, dabei ist es gerade dieser Sektor, der eine Beschäftigung mit dem Thema Re-Use überhaupt erst ermöglicht.

Weitere Forderungen des EU-Umweltausschusses: Ambitioniertere Ziele für die Verpackungsindustrie einschließlich 5% Mehrweganteil, die verpflichtende getrennte Sammlung von Textil-, Holz und Bioabfällen, die dringende Überprüfung der Ökodesign-Richtlinie, um mehr Produkte abzudecken und eine erweiterte Herstellergarantie in der EU verpflichtend für Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Akkumulatoren und die Reduzierung des Deponieanteiles von 10% auf 5%, und das nicht nur für Siedlungsabfälle, sondern auch für Gewerbe- und Industrieabfälle.

Die Mitglieder des Umweltausschusses haben nun bis zum 23. Juni 2016 Zeit, Änderungswünsche einzubringen, danach wird die finale Version erarbeitet und dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.

Download Berichtsentwurf des EU-Umweltausschusses über den Kommissionsvorschlag zur Abfallrahmenrichtlinie (deutsch oder Englisch, pdf oder doc) hier…