Foto: Zero Waste Europe

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) stimmte am 24. Jänner 2017 für zahlreiche Änderungen an der geplanten Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie, welche Wiederverwendung und Reparatur und damit die in diesem Bereich tätigen sozialen Unternehmen unterstützen würden. Damit tritt ENVI für deutlich ambitioniertere Ziele ein, als die EU-Kommission in ihrem derzeit heiß diskutierten Kreislaufwirtschaftspaket.

Besonders hervorzuheben ist, dass der Ausschuss die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ klar vom Recycling unterscheiden will, auch die Dokumentation dieser Zahlen auf nationaler Ebene soll klar getrennt erfolgen. Der Ausschuss schlägt vor, bis 2025 3% der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung vorzubereiten und diese Quote bis 2030 auf 5% zu steigern. Damit folgt der Ausschuss den Forderungen zahlreicher NGOs, darunter RREUSE und RepaNet, nach ambitionierten separaten Zielquoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung.

Diese Zielvorgaben werden durch die Forderung nach einem besseren Zugang für Re-Use-Betriebe zu Sammelstellen ergänzt, wo noch gebrauchsfähige Waren von recycelbaren Materialien getrennt werden sollen, bevor diese geshreddert, verbrannt oder deponiert werden. Vor allem der exklusive Zugang zu den re-use-tauglichen Produkten ist ein wichtiges Anliegen für die Re-Use-Betriebe.

Michal Len, Sprecher von RREUSE, der EU-Interessenvertretung für sozialwirtschaftliche Re-Use-Betriebe, der auch RepaNet angehört, meint dazu: „Wir freuen uns, dass der Umweltausschuss für getrennte Ziele von Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling stimmt. Getrennte Ziele würden dazu beitragen, dass zumindest einige der wiederverwendbaren Güter erhalten, repariert oder weiterverkauft werden, anstatt anderweitig verwertet, deponiert oder verbrannt zu werden.“

Darüber hinaus möchte das Umweltkomitee den erleichterten Zugang zu Informationen über Reparaturinformationen der Hersteller forcieren, um es für Reparatur- und Re-Use-Betriebe zu ermöglichen, alte Produkte leichter wieder funktionstüchtig zu machen.

Bei der Wiederverwendung von Bau- und Abbruchmaterialien, die ein immer größer und wichtiger werdendes Arbeitsfeld für soziale Unternehmen darstellen, fordert ENVI die Schad- und Störstofferkundung auf nationaler Ebene, die in Österreich schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Erkundungen sind ein wichtiger Schritt, um wiederverwendbare Bauteile vor dem Gebäudeabbruch selektiv auszubauen. Klarere Formulierungen um auch die Wiederverwendung und nicht nur das Recycling beim Gebäuderückbau zu unterstützen, fehlen aber noch im aktuellen ENVI-Papier.

Zahlreiche Details müssen in den künftigen Verhandlungen noch verfeinert, geklärt und weiter ausformuliert werden, doch der Text, der nun vom Umweltausschuss veröffentlicht wurde, gibt ein deutliches Signal an die Mitgliedstaaten, dass konkrete Maßnahmen zur Wiederverwendung und Reparatur sowie die Rolle der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen.

Die Ergebnisse dieser Abstimmung werden Mitte März zur Plenartagung des EU-Parlamentes in Straßburg gehen, um als Position des Europäischen Parlaments als Ganzes ratifiziert zu werden. Danach werden die Verhandlungen mit den nationalen Regierungen unter der maltesischen Ratspräsidentschaft über einen endgültigen Text beginnen. RepaNet und RREUSE werden sich auch hier nach Kräften einbringen.

Zum Statement von RREUSE hier…