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Das Europäische Parlament (EP) hat am 14. März für ein deutlich ambitionierteres Kreislaufwirtschaftspaket gestimmt, als die Kommission es vorgeschlagen hatte. Erfolg für RepaNet: das EP fordert im Gegensatz zur Kommission eine separate Re-Use-Quote. Das würde dazu beitragen, soziale Unternehmen, die im Bereich der Wiederverwendung und Reparatur tätig sind, zu unterstützen. Bleibt zu hoffen, dass dies in den nun folgenden Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission nicht wieder herausverhandelt wird. RepaNet bleibt am Ball und wird sich weiter gemeinsam mit unserem EU-Dachverband RREUSE einmischen! (Quelle: RREUSE)

Das EP-Plenum stimmte zu, eine Reihe von Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorzunehmen, die im Januar vom EP-Umweltausschuss vorgeschlagen wurden. Die Abstimmung stellt einen wichtigen Schritt zu einem endgültigen Gesetzestext dar; die Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen werden nun mit den Mitgliedsstaaten beginnen.

Folgende Änderungen sind für den Re-Use-Sektor besonders wichtig:

  • => Keine Verwässerung der Definition von „Vorbereitung zur Wiederverwendung“, sie soll sich nur auf Gegenstände beziehen, die vorher Abfälle waren

  • => Eine Definition von Re-Use-Betrieben zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“

  • => Separate Ziele für die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ (5% bis 2030)

  • => Förderung der Nutzung von Sozialklauseln in Ausschreibungsverfahren zur Unterstützung der Rolle der Sozialunternehmen in der Abfallwirtschaft

  • => Bevorzugter Zugang zu den Abfallströmen für Sozialunternehmen, die in der Vorbereitung zur Wiederverwendung tätig sind, um potenziell wiederverwendbare Güter frühzeitig zerstörungsfrei auszusortieren

  • => Förderung der Abfallvermeidung im Bau- und Abbruchsektor durch Bestandserhebungen vor dem Gebäudeabbruch, um so re-use-fähige Bauteile rechtzeitig zu identifizieren – hier diente die österreichische Recyclingbaustoffverordnung als Vorbild.

 

 

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