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Die Deutsche Umwelthilfe fordert das praktische Recht auf Reparatur, das heißt, Originalersatzteile sollen mindestens sieben Jahre bestellbar und Reparaturanleitungen kostenlos verfügbar sein. Die Umwelt- und Konsumentenschutzorganisation fordert von der neuen Bundesregierung außerdem die steuerliche Förderung von Reparatur und dem Kauf von Re-Use-Gegenständen und gesetzliche Vorgaben in der EU-Öko-Designrichtlinie zur Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit.

Kurze Produktlebenszyklen verschwenden enorme Mengen an Energie und Ressourcen, dem wirken nur eine längere Nutzungsdauer, Reparatur und Re-Use entgegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb von der deutschen Bundesregierung ein Recht auf Reparatur und verbindliche Vorgaben zum Öko-Design von Produkten, wie Elektrogeräte, Textilien, Möbel und Baumaterialien.

Alleine der Elektroschrott beläuft sich in Deutschland auf 1,7 Millionen Tonnen jährlich, von denen nur etwa 40 % ordnungsgemäß gesammelt werden. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch sagt dazu: „Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes muss ein sogenanntes ‚Recht auf Reparatur‘ sicherstellen, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturanleitungen für Verbraucher und freie Werkstätten genauso verfügbar machen, wie für unternehmenseigene Werkstätten. Die Bundesregierung muss einschreiten und verbindliche Regelungen festlegen, die genau dies garantieren. Zudem muss die Reparatur finanziell gefördert werden, indem für diese ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt.“

„Die Aufbereitung eines Notebooks für eine zweite Nutzungsdauer spart rund 154 Kilogramm Treibhausgase ein. Weltweit haben Repair-Cafés 2015 etwa 200.000 Gegenstände repariert und konnten damit schätzungsweise 200.000 Kilogramm CO2 vermeiden“, rechnet Philipp Sommer, ebenfalls von der Deutschen Umwelthilfe, vor. Dafür müsse es gesetzliche vorgegeben werden, dass Geräte bereits zum Reparieren konzipiert sein müssen.

Konkret heißt das, dass das Elektrogerätegesetz Vorgaben zur Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial machen soll. Die Deutsche Umwelthilfe weitet die Forderung außerdem auf die EU-Öko-Designrichtlinie aus, damit diese Vorgaben europaweit gültig werden.
Da Re-Use-Produkte außerdem nicht nur für die Umwelt gut seien, sondern auch qualitativ besser, als allgemein bekannt und dazu günstiger als vergleichbare Neugeräte, solle die Regierung den Verbraucherinnen und Verbrauchern geeignete Mittel zur Verfügung stellen, damit diese sich besser informieren können.

RepaNet fordert Recht auf Reparatur auch für Österreich

Mit ihren Forderungen unterstützt die Deutsche Umwelthilfe auch die künftige deutsche Bundesregierung dabei, die Vorgaben im EU-Kreislaufwirtschaftspaket einzuhalten, denn mit der Erleichterung von Reparatur und Förderung von Re-Use können die Re-Use-Quoten erhöht werden. Laut EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen auch diese dokumentiert werden. Zielvorgaben und damit verpflichtende Mindestquoten für Re-Use könnten ab 2024 kommen.

RepaNet fordert auch die österreichische Bundesregierung auf, das zukunftsweisende und wirtschaftlich wichtige Thema Reparatur ins Programm aufzunehmen und das Recht auf Reparatur einzuführen: Re-Use und Reparatur sind wichtige Bestandteile einer Kreislaufwirtschaft, in der Ressourcen erhalten bleiben und Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. Deshalb fordern wir den gesicherten Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen auch für unabhängige Werkstätten, Reparaturinitiativen und Privatpersonen!

In den USA diskutierten mehrere Bundesstaaten schon 2017 ein Recht auf Reparatur. Aktuell sind es laut der Repair Association zwölf Bundesstaaten, die ein solches Gesetz in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen …

Presseaussendung der Deutschen Umwelthilfe

EU-Kreislaufwirtschaftspaket ist fix: Re-Use wird gestärkt

Mehrere US-Bundesstaaten planen Gesetz gegen Herstellermonopole: Für ein Recht auf Reparatur

Repair Association: Working Together to Make Repair-Friendly Public Policy (Englisch)