Theoretisch wäre es gesetzlich vorgeschrieben, praktisch findet es nicht statt: Die Hersteller und Importeure von Elektrogeräten müssten laut EU-Recht die jeweils bestmögliche Verwertung von Elektro-Altgeräten (EAG) aus privaten Haushalten bezahlen. In Österreich brauchen sie das aber nur für Recycling, nicht für Re-Use. Anlässlich der aktuellen Novelle der EAG-Verordnung fordert RepaNet eine Schließung dieser Gesetzeslücke.

Die lückenhafte Umsetzung der EU-Bestimmung sorgt in Österreich dafür, dass Hersteller sich um diese Verantwortung zum Teil ganz legal herumdrücken können: Nur Recycling muss bezahlt werden, die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Re-Use) – obwohl gegenüber dem Recycling gesetzlich höherrangig – müssen die Re-Use-Betriebe (meist soziale Unternehmen) aus eigener Tasche über Markterlöse finanzieren. Das ist nur bei sehr wenigen Geräten kostendeckend möglich, daher findet Re-Use von Elektrogeräten im Gegensatz zum Recycling kaum statt.

Statt dessen verschwinden einerseits riesige Mengen an EAG illegal ins Ausland und andererseits landen unzählige noch gut brauchbare Geräte im Schredder und in der Stahlschmelze, denn diese Verwertungsmethode wird durchaus gerne von den Herstellern finanziert, weil sie dann wieder neue verkaufen können – eine bisher kaum kritisierte Strategie der „geplanten Obsoleszenz“!

RepaNet fordert anlässlich der für 2017 geplanten Novellierung der Elektroaltgeräte-Verordnung, nun endlich die bislang nicht in nationales Recht umgesetzte Finanzierungsverantwortung der Hersteller / Importeure für alle Verwertungsverfahren umzusetzen, also auch für die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Re-Use). Es darf nicht sein, dass zum Beispiel ein Verwerter von Kühlgeräten seine Kosten der Abfallbehandlung und Verwertung von EAG aus privaten Haushalten über die Herstellersysteme abgegolten bekommt, ein EAG-Re-Use-Betrieb jedoch nicht.

Diese Gesetzeslücke und mangelhafte Umsetzung von EU-Recht ist umgehend zu schließen, weil sie eine gesetzlich nicht gedeckte Diskriminierung einer höherrangigen Verwertungsmethode gegenüber einer niederrangigen darstellt und darüber hinaus eine grobe Wettbewerbsverzerrung. Wir dürfen Sie bitten, bei Ihren einschlägigen Kontakten und Gesprächen unsere Position wohlwollend zu unterstützen.

RepaNet Stellungnahme zur EAG-VO-Novelle 2017 mit EU-rechtlichen Hintergründen hier…