Reparaturbonus Oberösterreich
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Kreislaufwirtschaft – Seit Anfang September gibt es in Oberösterreich den Reparaturbonus, in Österreich die erste bundeslandweite Förderaktion für das Reparieren von Haushalts-Elektrogeräten. Nach dem Modell der Reparaturförderung in Graz können Sie, wenn Sie in Oberösterreich leben und dort ein Elektro-Haushaltsgerät bei einem Betrieb reparieren lassen, der im Reparaturführer registriert ist, dafür eine Förderung des Landes erhalten.

Die Reparatur eines Gerätes spart Geld und schont die Umwelt – die Lebensdauer des Produkts wird verlängert und es werden keine Ressourcen für eine Neuanschaffung verbraucht. Auch wenn immer mehr Menschen das wissen, scheuen viele wegen der Kosten eine Reparatur. Deshalb fördert das Land Oberösterreich nicht nur die Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten mit dem Reparaturbonus, sondern gibt auch Tipps rund ums Reparieren in diesem Folder. Der Online-Reparaturführer hilft bei der Suche nach kompetenten Reparaturbetrieben in der Umgebung. Oberösterreich setzt damit einen weiteren Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft.

Bis zu 50 % der Reparaturkosten zurück

Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt und Kalenderjahr bis zu 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten bis maximal 100 Euro. Sie können den Antrag online bis zu vier Wochen nach dem Tag auf der Rechnung stellen. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich auch schon vor der Reparatur an die Förderstelle wenden. Alle Infos finden Sie hier.

Sie wollen nicht reparieren, sondern ein Gerät abgeben?

Gut erhaltene und einwandfrei funktionierende Elektrogeräte können Sie in einen ReVital-Shop bringen oder in eines der Altstoffsammelzentren in Oberösterreich, die ReVital-Partner sind. Zur Abgabe von Kleingeräten steht Ihnen die kostenlose ReVital-Box zur Verfügung. Die gesammelten Geräte werden überprüft, eventuell aufbereitet und dann als geprüfte Qualitätswaren zu günstigen Preisen in ReVital-Shops angeboten.

Recht auf Reparatur: Forderungen der LandesumweltreferentInnen an die Regierung

Oberösterreich und Graz haben mit ihren Reparaturförderungen bereits den Vorstoß gewagt; im Juni haben die LandesumweltreferentInnen außerdem in ihrem neuen Forderungskatalog an die Regierung einstimmig den folgende Antrag zur Reparatur (Seite 4) beschlossen, der von Oberösterreichs Umweltlandesrat Anschober eingebracht wurde (danke für den Hinweis an Birgit Reiner):

“Die LandesumweltreferentInnenkonferenz ersucht Frau Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und Herrn Bundesminister für Finanzen sich dafür einzusetzen, dass

1) ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 10 % für die „kleinen“ Reparaturdienstleistungen gemäß EU-Richtlinie 2009/47/EG eingeführt wird und

2) die Arbeitskosten von Reparaturen elektrischer bzw. elektronischer Geräte zu 50 % von der Steuer abgesetzt werden können.

Weiters wird Frau Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus ersucht, das Thema Reparierbarkeit auf europäischer Ebene voranzutreiben und sich insbesondere dafür einzusetzen, dass

3) der Zugang zu Reparaturanleitungen, Ersatzteilen und Diagnosesoftware von Elektro- und Elektronikgeräten für unabhängige Reparaturbetriebe, -initiativen und

Wiederverwendungseinrichtungen sichergestellt wird, wie dies bereits für Kraftfahrzeuge in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 geregelt ist.”

Der Antrag wurde von den LandesumweltreferentInnen einstimmig angenommen. RepaNet begrüßt diesen Vorstoß der LandesumweltreferentInnen und lädt Sie ein, unterstützend dazu die Petition für Reparaturförderung in ganz Österreich zu unterzeichnen.

Weitere Informationen …

Land Oberösterreich: Folder Reparaturbonus

Land Oberösterreich: Informationen zum Reparaturbonus und Formular

Reparaturführer Oberösterreich

ORF Oberösterreich: Land fördert Reparatur von Elektrogeräten

Landesumweltreferentinnen- und -referentenkonferenz (LURK) 2018

RepaNews: Petition für Reparaturförderung in ganz Österreich

RepaNews: Einzigartig in Österreich: Ermutigende Grazer Reparaturförderung

RepaNews: Schweden denkt Steuersenkungen auf Reparaturen an