Die neue Recyclingbaustoff-Verordnung verpflichtet ab 2016 Bauherren, die Wiederverwendung (Re-Use) von noch brauchbaren und vermarktbaren Bauteilen aus dem Gebäudeabbruch zu ermöglichen. Diese Neuerung wurde auf Initiative von RepaNet in den ursprünglichen Entwurf eingefügt. Damit wird auch im Baubereich die neue 5-stufige Abfallhierarchie erstmals vollständig gesetzlich verankert.

Ein einklagbarer Rechtsanspruch ergibt sich daraus leider nicht, aber immerhin ist die neue Formulierung eine erste gute Basis für sozialwirtschaftliche Re-Use-Unternehmen, das Geschäftsfeld „Bau und Abbruch“ in Richtung Re-Use (weiter-) zu entwickeln, und hier mit Unternehmen der Bauwirtschaft, z.B. gemeinnützigen Bauträgern, Kooperationen aufzubauen.

Details zur praktischen Umsetzung dieser völlig neuen, in Europa bislang einzigartigen Bestimmung will RepaNet nun gemeinsam mit Praktikern und dem Umweltministerium ausarbeiten. Zahlreiche ausländische Good Practice Beispiele belegen das enorme Potential sowohl hinsichtlich Mengen, Marktnachfrage und Erlösen als auch hinsichtlich Arbeitsplatz- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Der Verordnungstext ist hier zu finden.