Das spanische Pendant zur österreichischen Elektroaltgeräte-Verordnung schreibt als einziges Gesetz in Europa eine eigene Re-Use-Quote für Elektroaltgeräte vor. Die erklärte Intention des spanischen Gesetzgebers ist es, damit 4700 zusätzliche Arbeitsplätze für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in sozialen Betrieben zu schaffen.

Ab 2017 müssen 2% der Haushaltsgroßgeräte und 3% der IT-Geräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden. Ab August 2018 erhöhen sich die Werte auf 3 bzw. 4%. Es werden genaue Vorschriften für Sammelstellen definiert, um eine sinnvolle Zuführung re-use-fähiger Geräte an Re-Use-Betriebe sicherzustellen, die ihrerseits klare Anforderungen erfüllen müssen.

Wie in Österreich wird auch in Spanien die besondere Rolle der Sozialwirtschaft im Gesetz betont, es wird in den nächsten Jahren mit 4700 Jobs im Bereich Re-Use gerechnet. Kommunale Gebietskörperschaften werden ermächtigt, soziale Ausschreibungskriterien bei Ausschreibungen von abfallwirtschaftlichen Leistungen zu definieren, um sozialen Unternehmen den Marktzugang zu erleichtern.

Hintergrundinfos zur spanischen Verordnung auf englisch gibt es hier…
Die englische Version der spanischen EAG-Verordnung gibt es hier…
Eine Präsentation des spanischen Umweltministeriums zur Verordnung (auf englisch) gibt es hier…