Dieser vor allem bei Elektroaltgeräten heiklen Frage nähert sich der europäische Dachverband der sozialwirtschaftlichen Re-Use-Betriebe (RREUSE) auf pragmatische und unkomplizierte Weise an. Damit wird der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten eine einfache Möglichkeit geboten, Re-Use-Betriebe und Re-Use-Netzwerke in ihrem nationalen Recht zu verankern. Wesentlichen Input dabei lieferte RepaNet, zumal es in Österreich im Entwurf der neuen EAG-Verordnung bereits einen mit allen Stakeholdern akkordierten Ansatz gibt, und diese Frage auch im EU-Projekt CERREC bearbeitet wurde.

Die Empfehlung von RREUSE für die Kriterien, die genehmigte Re-Use-Betriebe erfüllen müssen umfasst auf 4 Seiten im Wesentlichen die Sicherheit von MitarbeiterInnen, Nachbarschaft und Umwelt, vollständige Dokumentation, qualifiziertes Personal, kontrollierte Prozesse, Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Regelungen (Abfallrecht, Gewerberecht etc.), Einhaltung von Sicherheitsstandards, Abfall-Ende-Feststellung nur durch qualifiziertes Personal, kein Feigenblatt-Re-Use, keine illegalen Exporte, gleiche Verpflichtungen hinsichtlich Konsumentenschutz, Gewährleistung, Produktsicherheit und Produkthaftung wie andere Endverkäufer von gebrauchten Waren. Empfohlen wird die Bevorzugung sozialwirtschaftlicher Organisation aufgrund des höheren volkswirtschaftlichen Nutzens, dies ist auch im neuen EU-Vergaberecht künftig erleichtert.

Das Positionspapier von RREUSE gibts hier zum Download…