Am 16. Juli findet bereits unser zweites Webinar statt – diesmal in Kooperation mit dem VABÖ und der ARGE Abfallvermeidung – und es geht mitten in die Materie des Abfallrechtes. Mit Inputs von zwei Expertinnen aus der Steiermark wird der Einstieg ins Thema für alle gut gelingen. Und durch das Online-Format ist eine Teilnahme ganz ohne Anreise möglich.

Termin: 16. Juli 2020

Uhrzeit: 9:00 – 12:30 Uhr

Online über Zoom

Tipp: Wir planen bereits die nächsten Webinare, u.a. zum Thema „Kreislaufwirtschaft aus NGO-Sicht“. Schauen Sie doch auf unserer Veranstaltungsseite vorbei und merken Sie sich die Termine gleich vor.

Ziele und Inhalte

(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar, oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. RepaNet bietet dazu eine eigene Weiterbildung an, die auf die sehr spezielle Situation von Re-Use-Betrieben eingeht.

Dieses Webinar richtet sich an MitarbeiterInnen in Betrieben bzw. Organisationen, die z.B. Alttextilien und Schuhe, Möbel, Hausrat, Bücher, Spielzeug, Elektro(alt-)Geräte in Containern, durch Entrümpelungsdienstleistungen, Hausabholungen, eigene Sammelstellen und von kommunalen Altstoffsammelzentren oder über andere Kanäle sammeln und als Gebrauchtprodukte in eigenen Geschäften oder im Großhandel verkaufen, sowie an Upcycling- bzw. Redesign-Betriebe.

Ziel ist es, den TeilnehmerInnen eine grundlegende Kenntnis der für sie relevanten Aspekte des Abfallrechts zu vermitteln und aufzuzeigen welche Verpflichtungen Re-Use-Betriebe konkret treffen. Leitende Personen erfahren, welche Vorgaben sie einzuhalten haben, wenn sie innerhalb des Abfallregimes wirtschaften. Organisationen, die bereits über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, können das Webinar nutzen, um weitere MitarbeiterInnen in die Materie einzuführen. Der Austausch von PraktikerInnen unterschiedlicher Betriebe bietet zudem die Möglichkeit, virtuell über den eigenen Tellerrand hinauszublicken und sich frische Impulse für die eigene Arbeit zu holen.

Mit Mag. Dr. Ingrid Winter und Mag. Agnes Schmidhofer konnten wir zwei profunde Expertinnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung im Bereich Abfallwirtschaft und Abfallrecht als Vortragende gewinnen.  

 

Programm

9:00 – 10:30 Uhr Fachliche Grundlagen: Abfälle und Vorbereitung zur Wiederverwendung

Referentin: Mag. Dr. Ingrid Winter, Land Steiermark, Abt.14 – Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft

Inhalte: Abfallbegriff, Abfallarten, Vorbereitung zur Wiederverwendung, für Re-Use-Betriebe relevante Vorgaben im Abfallwirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen

10:30 – 11:00 Uhr – Pause

11:00 – 12:30 Uhr – Rechtliche Vorgaben für Re-Use Betriebe aus Sicht der Behörde: Genehmigung von Behandlungsanlagen, Berufsrecht

Referentin: Mag. Agnes Schmidhofer, Land Steiermark, Abt.13 – Referat Abfall-, Energie- und Wasserrecht

Inhalte: Genehmigungsverfahren mit besonderer Berücksichtigung von Anlagen zur Vorbereitung der Wiederverwendung, Sammler-/Behandlererlaubnis, abfallrechtlicher Geschäftsführer/ verantwortliche Person, Melde-/Aufzeichnungspflichten

Programmänderungen vorbehalten!

 

Modalitäten

Das Webinar wird mit der Videokonferenz-Software Zoom durchgeführt. Vor der Anmeldung kann auf der Webseite des Anbieters selbstständig geprüft werden, ob die Software mit dem eigenen Endgerät kompatibel ist. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen alle nötigen Details und eine Anleitung zur Nutzung der Software. Im Nachhinein wird ein Teilnahmezertifikat übermittelt.

Unkostenbeitrag: 190 € für RepaNet-(Förder-)Mitglieder sowie VABÖ-Mitglieder
290 € für Nichtmitglieder

Veranstalter ist der Verein RepaNet. Dieser bedankt sich bei der ARGE Abfallvermeidung für die Unterstützung bei Location, Organisation, Technik und Co-Moderation.

Der Verein RepaNet verrechnet keine MWSt. Der Unkostenbeitrag wird nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Zur Anmeldung für das Webinar „Abfallrecht für Re-Use-Betriebe“

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