Entsorgte Computer, Waschmaschinen oder Monitore zu reparieren und wieder einer neuen Nutzung zuzuführen, schont die Umwelt und schafft Arbeitsplätze. Die Vorbereitung zur Wiederverwendung wird häufig von sozialwirtschaftlichen Re-Use-Betrieben in Kooperation mit kommunalen Altstoffsammelzentren ausgeführt. Nun wurde in Deutschland eine Studie vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) veröffentlicht, welche festlegt, was Bund, Länder und Wirtschaft tun müssen, um mehr Geräte vor dem Verschrotten zu retten und durch Re-Use wieder in die heimische Wirtschaft einzugliedern. (Quelle: NABU)

Bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten bleiben im Gegensatz zum Recycling oder der bloßen Verbrennung die meisten verarbeiteten Rohstoffe für eine weitere Nutzung erhalten. Außerdem ersetzen Second-Hand-Geräte Neuware und tragen damit zusätzlich zum Umweltschutz bei. Eine klare Win-Win-Situation für die heimische Wirtschaft, doch müssen auch in Österreich vor allem noch grundlegende rechtliche Klarheiten geschaffen werden.

Ein wichtiges Stichwort dazu: „Herstellerverantwortung“, RepaNet hat aktuell eine Stellungnahme anlässlich der geplanten Novelle zur EAG-Verordnung veröffentlicht.

Auch wenn die Vorbereitung zur Wiederverwendung noch ein Nischendasein führt, braucht es gleichzeitig Vorgaben für Handel und Hersteller, die ihrerseits mehr Altgeräte für die Wiederverwendung vorbereiten müssen. Die Novellierung der EAG-Verordnung 2017 könnte die Möglichkeit nutzen, auch eine stärkere Verantwortung des Handels für Re-Use bei der 1:1-Rücknahme von Altgeräten vorzugeben. Laut NABU könnten mit gesetzlichen Pflichten für den Handel höhere Sammelmengen für Elektroaltgeräte erzielt werden. Damit stünden in Zukunft theoretisch mehr hochwertige Geräte zur Verfügung, die einem weiteren Nutzungskreislauf zugeführt werden könnten.

Zur Stellungnahme von RepaNet zur EAG-Verordnungsnovelle 2017 geht’s hier…

Zum RepaNet-Online-Artikel über Herstellerverantwortung geht’s hier…

Alle Infos zur NABU-Studie hier…