In Rahmen eines Forschungsprojekts zu geplanter Obsoleszenz hat das deutsche Öko-Institut Empfehlungen veröffentlicht, die zur Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Elektronik- und Elektrogeräten beitragen sollen. Darunter: ein unabhängiges nationales Reparatur-Register.

Das deutsche Öko-Institut erarbeitet als unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut Umsetzungsstrategien für nachhaltige Entwicklung. In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim führte man das Forschungsprojekt „Weiterentwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz einschließlich rechtlicher Instrumente“ durch. Das vom Umweltbundesamt (UBA) fachlich begleitete und vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen des Umweltforschungsplans finanzierte Forschungsprojekt entwickelte Strategien um die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern. Im September wurde ein Empfehlungsbündel vorgelegt, das Forderungen enthält, die europaweit interessant bzw. auch in Österreich sinnvoll sind.

Das Öko-Institut hat folgende 8 Empfehlungen für eine nachhaltige Produktpolitik erarbeitet:

  1. Alle europäischen Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, ein unabhängiges Register für die sog. „fachlich kompetenten Reparateure“ zu entwickeln.
  2. Für die Reparaturanforderungen sollte eine horizontale Verordnung unter der Ökodesign-Richtlinie geschaffen werden, die alle Elektronik- und Elektrogeräte umfasst.
  3. Einführung einer (allgemeinen) Pflicht zur Angabe einer Mindestlebensdauer mit zivilrechtlicher Wirkung
  4. Berechtigte Käuferrechte sollen der erwartbaren Lebensdauer von Produkten angenähert werden.
  5. Deutschland sollte bei der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie die Frist (Beweislastumkehr) statt auf 1 Jahr auf 2 Jahre verlängern (wie Frankreich und Portugal).
  6. Zudem wird eine Einführung einer „Funktionsfähigkeitsgarantie“ gegenüber dem Hersteller/Importeur empfohlen.
  7. Als Durchsetzungsinstrument sollten Verbandsklagebefugnisse für Umweltverbände erweitert werden, so dass diese auch Verstöße gegen verbraucherschützende Normen (mit Bezug zur Nachhaltigkeit) vor Gericht geltend machen können.
  8. Empfehlungen zum Straftatbestand „Geplante Obsoleszenz“

Die Forderungen können im Detail hier nachgelesen werden. Besonders unterstützenswert finden wir die Empfehlung, die Verbesserungen der Ökodesign-Richtlinie auf alle Elektronik- und Elektroprodukte auszuweiten und Ersatzteile mindestens zehn Jahre verfügbar zu machen. Die Lieferzeit für Ersatzteile sollte zudem auf fünf Arbeitstage verringert werden. „Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass in der Praxis mehr repariert wird“, betont Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut. „So können Rohstoffe besser geschützt werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcenschutzziele erreicht“.

Unabhängiges Reparatur-Register soll Reparaturinitiativen einschließen

Auch die Empfehlung hinsichtlich der Einführung eines unabhängigen Reparatur-Registers ist sehr gut. In Österreich gibt es mit dem Reparaturführer bereits eine gute Aufstellung von Reparaturbetrieben: Hier fehlt aktuell nur mehr das Burgenland (doch dies wird bald folgen), und Wien ist mit dem Reparaturnetzwerk Wien gut abgedeckt. Doch die Idee hinter dem Register geht weiter, denn es verpflichtet Hersteller dazu, allen registrierten Akteuren Ersatzteile und Reparatur- und Wartungsinformationen unter gleichen Konditionen zu liefern – und nicht nur ihren eigenen Markenfachbetrieben oder autorisierten Reparaturbetrieben. Dies hängt eng mit den Änderungen der Ökodesign-Richtlinien zusammen. Als „fachlich kompetenter Akteur“ gelte man demnach durch einen Nachweis der fachlichen Kompetenz und einer Versicherung, die die Haftung im Zusammenhang mit der Tätigkeit abdeckt. In Österreich arbeitet RepaNet zurzeit an der Ausarbeitung eines Versicherungspakets für Repair-Cafés – diese könnten sich dann auch in ein solches Register eintragen.

Denn: Diese Empfehlung sieht vor, dass sich darin alle „kompetenten Reparateure“, also auch Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit entsprechenden Kompetenzen, eintragen können. „Kleine und mittelständische Reparaturbetriebe und -initiativen dürfen bei der Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturinformationen nicht benachteiligt werden“, fordert Friedhelm Kei­mey­er, stellvertretender Leiter des Institutsbereich Umweltrecht & Governance.

Auch die weiteren Bausteine für eine lange Lebensdauer sind aus unserer Sicht sehr sinnvoll, da sie die Rechte von KäuferInnen stärken, etwa durch eine Mindestlebensdauerkennzeichnung und durch eine längere Gewährleistungspflicht. Hinzufügen wollen wir eine staatliche Förderung von Reparatur etwa durch Reparaturprämien sowie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturdienstleistungen.

Mehr Infos …

Zu den Kernemfehlungen des deutschen Öko-Instituts

Zur Website des Öko-Instituts

RepaNews: PROMPT Projekt (LINK folgt)

RepaThek: Diplomarbeit: Geplante Obsoleszenz und ihre rechtliche Regelung

RepaNews: UBA Deutschland stellt Strategien gegen Obsoleszenz vor

RepaNews: AK Wien veröffentlicht Artikel zur Obsoleszenz

RepaNews: Neues Gesetz in Frankreich: Geplante Obsoleszenz ist Betrug!

Website Reparaturführer

RepaNews: Niederösterreich startet eigene Reparaturförderung