
Anfang Oktober hat die EU-Kommission offiziell die neuen Ökodesign-Maßnahmen für Haushaltsgeräte beschlossen. Werden sie konsequent umgesetzt, sehen wir darin einen wertvollen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.
In der EU gibt die Ökodesign-Rahmenrichtlinie den Rahmen vor, nach dem sich Hersteller energieverbrauchsrelevanter Produkte richten müssen, um die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte zu verbessern. Diese befindet sich zurzeit in Überarbeitung, neue Regelungen kommen auf die EU-Mitgliedsstaaten zu – und erstmals hat die NutzerInnenperspektive einen zentralen Stellenwert erhalten. Im März haben wir zuletzt von den neuen Ökodesign-Regelungen berichtet (siehe RepaNews-Artikel), heute geben wir Ihnen ein Update zum politischen Prozess.
Im Dezember 2018 hatte man sich bereits auf den Inhalt des Maßnahmenpaketes geeinigt. Dieses enthält erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit der Geräte. Damit soll die Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit verbessert und damit die Lebensdauer der Geräte verlängert werden, erklärte die EU-Behörde. Die Maßnahmen betreffen insgesamt zehn Produktgruppen: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (inklusive Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z.B. in Supermärkten), Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.
Erstmals: Anforderungen an Reparierbarkeit
Teil des Pakets ist eine höhere Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Konkret bedeutet das zum Beispiel für Kühlgeräte, dass Ersatzteile für mindestens 7 Jahre nach dem Kauf lieferbar sein müssen, bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern sind es 10 Jahre. Verbesserungen gibt es auch im Bereich der Reparierbarkeit: Die Ersatzteile müssen mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird. Das bedeutet wesentliche Verbesserungen für die Arbeit von Reparaturbetrieben als auch von ehrenamtlichen Initiativen. Zusätzlich wurde auch eine verbesserte Energieeffizienz festgesetzt. In Verbindung mit den im März angenommen Vorschriften zu Energielabels würden Haushalte laut EU-Kommission so jährlich an die € 150 einsparen.
2 Jahre bis zur nationalen Gültigkeit
Wie sieht nun der weitere Prozess aus? 20 Tage nach der Veröffentlichung der neuen Regelungen im Amtsblatt der Europäischen Union (was demnächst passieren soll), tritt die 2-Jahres-Frist in Kraft: So lange haben dann die Mitgliedsstaaten Zeit, um die Einzeldokumente in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, es wird bis Ende 2021 dauern, bis in Österreich die Verbesserungen gültig sind.
Nun ist zu hoffen, dass die Regelungen nach Inkrafttreten auch von der Industrie umgesetzt werden. Denn die besten Regelungen bringen nichts, wenn sich niemand daran hält. Das betont auch Paolo Falcioni, Generaldirektor des Verbands der Europäischen Hausgeräteindustrie, in der Presseaussendung der EU-Kommission: „dass die Marktüberwachungsbehörden über genügend Ressourcen verfügen und sich ausreichend absprechen, um sich den neuen Herausforderungen bei der Überprüfung der Einhaltung des Rechts zu stellen“ sei Voraussetzung dafür, dass sich alle Akteure an die gleichen Regeln halten.
RepaNet sieht diese Entwicklungen jedenfalls positiv, sie sind ein zentraler Baustein, der uns der Kreislaufwirtschaft näher bringt. Gemeinsam mit RREUSE haben wir dafür lobbyiert, dass es zu diesen Regelungen kommt. Bisher hat man sich in der Produktpolitik nämlich vor allem auf den Energieverbrauch fokussiert, auch gefährliche Inhaltsstoffe wurden behandelt. Nun kommt erstmals auch Langlebigkeit und Reparatur ein zentraler Stellenwert zu. Ein großer Erfolg!
Mehr Infos …
EU Kommission: Die neuen Maßnahmen zum Ökodesign
Presseaussendung der EU Kommission: Neue Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte
RepaNews: Neue Ökodesign-Regelungen für Haushaltsgeräte und Beleuchtungsprodukte
RepaNews: Rettet das Ökodesign-Paket!