Gemeinden, die noch brauchbare Elektroaltgeräte sammeln, um sie der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen (Re-Use), bekommen dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung.

Gemeinden, die keine Verträge mit Sammelsystemen oder Sammelunternehmen haben, können diese Abgeltung direkt bei der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle (EAK-Austria) beantragen. Voraussetzung sind die mindestens dreimal jährliche Übernahme, eine bestimmte Mindestausstattung an Platz und Behältern, die erforderlichen Mengenmeldungen, Antragstellung bis 31. Jan. des Folgejahres, und es muss die Abholkoordinierung der EAK in Anspruch genommen worden sein.

Alle anderen Gemeinden können die Abgeltung mit ihrem jeweiligen Vertragspartner abwickeln. Nähere Informationen gibts bei den zuständigen regionalen Abfallwirtschaftsverbänden oder direkt bei der EAK-Austria.

Finanziert wird diese Abgeltung von den Herstellern der Elektrogeräte, die gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für Sammlung und Verwertung (= Re-Use und Recycling) zu tragen. Bis heute ist diese Verpflichtung nicht vollständig umgesetzt, denn während für das Recycling von EAG sämtliche Kosten übernommen werden, wird für Re-Use nur ein kleiner Teil der Sammelkosten übernommen. RepaNet setzt sich gemeinsam mit anderen europäischen Partnern dafür ein, dass diese Lücke europaweit endlich geschlossen wird, um Re-Use den klaren Vorrang einzuräumen, der ihm gesetzlich schon lange zusteht.

Quelle: EAK-Austria und RepaNet