Mit deutscher Gründlichkeit nimmt sich unser nördlicher Nachbar dem Thema EAG-Re-Use an: auf 288 Seiten wird eine Strategie zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen EAG-Richtlinie vorgeschlagen, wobei zwar die juristischen Aspekte im nicht ganz unkomplizierten deutschen Abfallrecht ausführlich beleuchtet werden, hingegen die operative Umsetzung der vernetzten Zusammenarbeit von Abfallwirtschaft und Re-Use-Betrieben in Österreich bereits weiter sein dürfte.

Das Gutachten basiert auf einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken im Bereich der Wiederverwendung. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen untersucht es Möglichkeiten zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie durch deren Institutionalisierung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Modells war es jedoch der Grundgedanke, bestehende Strukturen und Abläufe so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es soll möglichst wenig in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen eingegriffen werden, die sich bereits als Wiederverwendungseinrichtung betätigen oder dies zu tun gedenken. Daher werden nur solche Normierungen vorgeschlagen, die als Ergänzung zum bestehenden System minimal notwendig sind. Sollte sich die Tätigkeit als Wiederverwendungseinrichtung dennoch nicht wirtschaftlich ausüben lassen, so ist keine spezielle finanzielle Förderung vorgesehen.

Das Gutachten gibt es zum Download (PDF): http://www.umweltbundesamt.de