Am 22. Mai 2015 wurde die Novelle zur Batterien-VO kundgemacht. Im § 8 ist die problemlose Entnehmbarkeit von Batterien und Akkus aus Geräten nun gesetzlich vorgeschrieben. Damit dürfen nun Batterien und Akkus nicht mehr fest verbaut werden, so dass mit dem Ende der oft kurzlebigen Akkus gleich das ganze Gerät entsorgt werden müsste. Ein erster kleiner Teilerfolg gegen die „geplante Obsoleszenz“!

Hier der Text im Wortlaut:
§ 8. (1) Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 13a AWG 2002 haben Geräte so zu entwerfen, dass Gerätebatterien vom Letztverbraucher oder von qualifizierten Fachleuten, die vom Hersteller unabhängig sind, problemlos entnommen werden können. Geräten, in die Gerätebatterien eingebaut sind, müssen Anweisungen, wie diese sicher von den Letztverbrauchern oder qualifizierten Fachleuten entnommen werden können, und Informationen über den Typ der eingebauten Gerätebatterien für den Verbraucher beigefügt sein.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Fälle, in denen aus Gründen der Sicherheit, der Leistung, aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig und eine ständige Verbindung zwischen dem Gerät und der Batterie
erforderlich ist.“

Dieser kleine Erfolg geht auf eine entsprechende Formulierung einer EU-Richtlinie zurück, für die namhafte Pioniere für Reparatur und Langlebigkeit von Produkten lobbyiert haben, unter anderem „Murks? Nein Danke!“-Aktivist Stefan Schridde, RepaNet über seinen EU-Dachverband RREUSE, iFixit, Repair-Café und viele andere.

Die Verordnungsnovelle gibt es hier…
Den vollen konsolidierten Gesetzestext gibt es hier…
Die dazugehörige EU-Richtlinie gibt es hier…