Als Ergebnis einer mehrjährigen Zusammenarbeit haben pulswerk GmbH, DIE UMWELTBERATUNG und RepaNet nun einen Leitfaden veröffentlicht, der Re-Use-Betrieben anhand von Checklisten eine Stütze dabei sein soll, wenn es darum geht, das Abfallende von Produkten festzustellen.

RepaNet arbeitet gemeinsam mit pulswerk GmbH und DIE UMWELTBERATUNG seit mehreren Jahren zum Thema „Ende der Abfalleigenschaft bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung“. Das Thema betrifft Re-Use-Betriebe, da diese in vielen Fällen rechtlich gesehen „Abfälle“ behandeln, etwa sobald sie Gegenstände von Sammlungen in Altstoffsammelzentren oder von Entrümpelungen engegennehmen. Bevor man diese Ware wieder in Umlauf bringt, muss – als formelles Ende der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ – das „Abfallende“ festgestellt werden. Dazu gab es bisher keine klare Richtlinie. Mit unserer neuen Publikation ändert sich das jetzt, und wir freuen uns, sie nun offiziell präsentieren zu dürfen.

In Zusammenarbeit mit sieben Bundesländern und dem BMNT legt das Projektkonsortium pulswerk, DIE UMWELTBERATUNG und RepaNet den Leitfaden „Re-Use von Produkten – Leitfaden zur Feststellung des Abfallendes bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung“ vor. Aufbauend auf den mehrjährigen Diskussionen zu diesem Thema und nach Einbeziehung mehrerer Re-Use- und Reparaturbetriebe stehen damit allen interessierten AnwenderInnen Unterlagen zur Verfügung, welche bei Anwendung ein Vorgehen erlauben, das eine gesicherte Feststellung des Abfallendes ermöglicht.

Der Prozess „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie bzw. AWG umfasst eine Prüfung, Reinigung und ggf. Reparatur der Güter. Erst nach Abschluss dieser Phasen verlieren sie ihre Abfalleigenschaft und dürfen KundInnen angeboten werden. Die Autoren Markus Meissner (pulswerk GmbH), Elmar Schwarzlmüller (DIE UMWELTBERATUNG), Matthias Neitsch und Maximilian Wagner (RepaNet) liefern in Form von Prüfchecklisten Vorschläge, wie diese Tätigkeiten für ausgewählte Produktgruppen aussehen und wie sie in die betriebliche Praxis implementiert werden können.

Durch eine klare Auflistung der Schritte, die rechtlich notwendig sind, sowie auch der damit einhergehenden Dokumentationspflichten, kann die Anwendung des Leitfadens in Re-Use-Betrieben zu effizienteren Arbeitsabläufen und einer verbesserten Rechtssicherheit führen. Demnächst soll übrigens auch eine englische Version erscheinen.

Der Leitfaden wurde im Auftrag der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien und dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus erstellt. Wir danken hiermit unseren Auftraggebern.

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Download des Leitfadens in der RepaThek

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