2016 muss Österreich die EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht gießen. Dahinter verbirgt sich eine einzigartige Chance für die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Sozialen Unternehmen, denn künftig wird es möglich sein, Aufträge für Soziale Unternehmen vorzubehalten. Das wäre ein enormer Hebel für die Arbeitsmarktpolitik, denn so könnten zahlreiche Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden.
(Quelle: arbeit plus)

Für sozialwirtschaftliche Re-Use-Betriebe würden sich insbesondere in den Bereichen Kommunale Sperrmüllsammlung, Sammlung von Alttextilien und Re-Use im Baubereich große Chancen ergeben.

Wie Österreich sein Vergaberecht gestaltet, bestimmt mit, wie und in welcher Qualität die Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Menschen und viele andere soziale Dienstleistungen in Zukunft organisiert werden.

Mit der Überarbeitung des Bundesvergabegesetzes kann Österreich daher wichtigen gesellschaftlichen Anliegen, wie der wirksamen Integration von langzeitarbeitslosen Menschen, der qualitätsvollen Pflege oder der flächendeckenden Versorgung mit Rettungsdiensten, den Rücken stärken.

 

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