© Beate Klinger / pixelio.de
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In einem neu veröffentlichten Statement zu den COVID-19-Auswirkungen der Sozialwirtschaft fordert ein Bündnis von EU-Dachverbänden, u.a. RREUSE und ENSIE, die EU-Institutionen auf, die besondere Unterstützung von sozialwirtschaftlichen und anderen gemeinnützigen Unternehmen sicherzustellen, damit sie die Krise gut überstehen.

Die Coronakrise trifft uns alle und steht uns vor nie gekannte Herausforderungen. Nun gilt es in einem gemeinsamen Kraftakt sicherzustellen, dass auch die Schwachen in unserer Gesellschaft, die sich in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen befinden, in diesen Zeiten besonders geschützt werden und nicht durch die Maschen der Auffangnetze fallen, die zurzeit für die Wirtschaft aufgespannt werden. Zu den besonders gefährdeten Gruppen zählen insbesondere Menschen mit geringer Qualifikation, Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Menschen über 50, Angehörige benachteiligter Minderheiten, Frauen und MigrantInnen. Ihre Situation ist prekärer denn je.

Dringender Appell an die EU-Institutionen

Aufgrund der alarmierenden Situation und der Ungewissheit der sozialen Unternehmen über die weitere Sicherstellung ihrer arbeitsmarktintegrativen Aufgaben haben mehrere europäische Dachverbände nun einen gemeinsamen Aufruf veröffentlicht. RREUSE, ENSIE (European Network of Social Integration Enterprises), Social Firms Europe – CEFEC und CEC (Comité Européen de Coordination) appellieren an die Präsidenten und Vertreter der EU-Institutionen und an die Mitglieder des Europäischen Parlaments: Um die Last der Krise für diesen ohnehin sehr sensiblen Sektor zu mildern, sollen konkrete Unterstützungsmaßnahmen sichergestellt werden:

  • > Die EU muss sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten den sozialintegrativen Betrieben und deren Angestellten besondere Unterstützung zukommen lassen und diese auch einem Monitoring unterliegt.
  • > Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Coronavirus Response Investment Initiative“ soll nationale Kurzarbeitsprogramme während der Krise unterstützen – dies muss allerdings auch direkt für soziale Unternehmen gelten!
  • > Ein flexibler Rahmen für staatliche Beihilfen mit höheren Schwellenwerten für benachteiligte und stark benachteiligte ArbeitnehmerInnen sowie für „De minimis“-Beihilfen für die Beschäftigung muss eingeführt werden.
  • > Es muss zudem ein flexibler steuerrechtlicher Rahmen für die Aussetzung der Zahlungen von Unternehmens- und Mehrwertsteuern und Sozialbeiträgen entwickelt werden.

Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten

Die Stellung sozialintegrativer Betriebe in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist sehr unterschiedlich. In manchen Ländern sind sie weithin anerkannt und somit greifen auch die Krisenmaßnahmen für diesen besonders vulnerablen Sektor. In anderen Ländern hingegen ist der Sektor nicht anerkannt und die Situation ist besonders jetzt problematisch. In Österreich etwa ist durch die teilweise Finanzierung der sozialintegrativen Tätigkeiten aus Mitteln des Arbeitsmarktservice bisher nicht sichergestellt, wie die Betriebe in der nächsten Zeit über die Runden kommen – denn die Kurzarbeitsregelung gilt hierzulande für SÖBs nicht.

Damit kleine und mittlere Unternehmen, und insbesondere sozialintegrative Betriebe in der aktuellen prekären Situation unterstützt werden, sind nun die Staaten aufgerufen, besondere Überlegungen anzustellen. Die Maßnahmenpakete in Frankreich und den Niederlanden werden hier als Positivbeispiel genannt. Empfohlen wird allen Staaten dringend:

  • > Die Unterstützung von Arbeit und Lohn sollte alle ArbeitnehmerInnen, und insbesondere die am meisten benachteiligten, zugute kommen.
  • > Die für die Finanzierung von Sozialunternehmen bereitgestellten Mittel sollten ohne weitere Verpflichtungen rechtzeitig weitergeführt und eingehalten werden, auch wenn die Aktivitäten ausgesetzt oder eingestellt werden.
  • > Die sozialwirtschaftlichen Akteure erbringen wichtige Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und nun wichtiger denn je sind. Sie sollten daher bei jeder Maßnahme vorrangig behandelt werden.
  • > Die Regelungen für soziale Unternehmen sollten für eine Zeitlang flexibler gestaltet werden, etwa was den Anteil der benachteiligten ArbeitnehmerInnen an der Gesamtbelegschaft betrifft.
  • > Alle nationalen Finanzierungs- und Unternehmensförderungsprogramme zur Linderung der finanziellen Verluste aufgrund der Corona-Pandemie sollten auch für soziale Unternehmen gelten und offen zugänglich sein.
  • > Beratung und Unterstützung für arbeitsintegrative Betriebe und gefährdete Gruppen sollte sichergestellt werden, z.B. durch die Verbesserung des Zugangs zu Online-Plattformen/Tools für beratende soziale Unternehmen.

In Österreich vertritt arbeit plus die Interessen der sozialwirtschaftlichen Betriebe und ist aktuell mit hohem Engagement dabei, deren Absicherung während dieser Krisenzeit mit den zuständigen Institutionen abzuklären. RepaNet unterstützt diese Forderungen vollinhaltlich. Denn wirtschaftliche Rettungsmaßnahmen dürfen nicht auf die sozial Benachteiligten vergessen, sondern müssen genau diese vorrangig berücksichtigen. Wenn sich unsere Gesellschaft nach der Krise in einigen Gesichtspunkten neu ordnet, muss der Wert von sozialintegrativen Beschäftigungsmaßnahmen besonders hervorgehoben werden. Denn besonders zum jetzigen Zeitpunkt zeigt sich der Wert eines gesellschaftlichen Miteinanders, das alle Menschen einschließt.

Mehr Informationen …

Joint Statement: Call for specific support measures for inclusive and integrated forms of employment during the Coronavirus crisis (rreuse.org)

Direkter Download des Dokuments (englisch)

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