Das öffentliche Interesse an einer möglichst langen, effizienten und effektiven Nutzung von ganzen Produkten wird künftig immer wichtiger und muss sich auch in der Gesetzgebung wiederspiegeln. Ansätze dazu liefert RepaNet-GF Matthias Neitsch in seinem Beitrag im aktuellen „Jahrbuch Abfallwirtschaftsrecht“. Neitsch sieht eine Notwendigkeit, den klassischen Abfallbegriff weiterzuentwickeln, um Re-Use, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft künftig gegenüber dem Primärressourcenverbrauch und dem klassischen Recycling klar auch wirtschaftlich bevorzugen zu können.

Im Artikel vertritt Neitsch die Auffassung, dass insbesondere das Abfallende bei Re-Use-Produkten sinngemäß in Anlehnung an die AWG-Bestimmungen zu Nebenprodukten aus Produktionsprozessen definiert werden sollte, anstatt überbordene Qualitätsanforderungen zu definieren, die ohnehin bereits in Produktgesetzen und im Konsumentenschutzrecht geregelt sind und die eine abfallrechtlich korrekte Klassifizierung als „Nicht-Abfall“ unnötig verteuern und damit Re-Use gegenüber Recycling entgegen der Intention der Abfallhierarchie klar benachteiligen.

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