Label "WIRD"

Am 23.2.2017, fand in Bielefeld der bundesweite Kongress zur Vorstellung der deutschen Kooperations- und Qualitäts-Dachmarke für Ressourcenschonung durch Wiederverwendung (Re-Use / SecondHand) „WIRD“ statt. Präsentiert und diskutiert wurden die Ergebnisse des zweijährigen Entwicklungsprozesses des Projektes. Das Vorhaben wurde gefördert und begleitet vom Bundesumweltministerium BMUB und Umweltbundesamt UBA. Zu den Grundlagen des Konzepts gehören erfolgreiche Erfahrungen aus europäischen Partnerländern. (Quelle: RREUSE)

 

WIRD ist die künftige bundesweite Dachmarke für Kooperation und garantierte Qualität in der Ressourcenschonung durch Wiederverwendung und Reparatur sowie das Upcycling (Aufwertung eines Materials) in Secondhand- und Gebrauchtwarenhäusern. Es ist das Label für gemeinwohlorientierte Wiederverwendungs- und Reparatureinrichtungen und für kooperierende öffentlich-rechtliche Wertstoffhöfe, Hersteller und Händler.

Das WIRD-Konsortium wird nun ein Pilotprojekt mit drei Unternehmen starten, um die Umsetzbarkeit der Kriterien zu bewerten. Ab nächstem Jahr sollen dann mehrere Re-Use-Organisationen an Bord kommen, das WIRD-Konsortium wäre dann für den Prüfungsablauf der Kriterien verantwortlich.

Praxisbeispiele aus den Nachbarländern brachten RepaNet-Partner Markus Meissner vom österr. Ökologie-Institut / Pulswerk und Jürgen Blondeel von KOMOSIE (Belgien).

Das heißeste Thema in den Vorträgen und Diskussionen war die Definition von Wiederverwendung im Gegensatz zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“, also Abfall versus Nicht-Abfall. Im Moment gibt es unter EU-Mitgliedsländern verschiedene Herangehensweisen, was zu Unklarheiten für die meisten Akteure einschließlich Re-Use-Betrieben und Kommunen führt: Dies insbesondere bei der Frage der Zuordnung von Sachspenden als Abfall oder Nicht-Abfall, da diese auf sehr unterschiedlichen Wegen in den Re-Use-Betrieb gelangen, von denen oft unklar ist, ob die Spenden- oder die Entledigungsabsicht überwiegt, und in vielen Re-Use-Betrieben gleiche Produkte auf unterschiedlichen Input-Wegen den gleichen Verarbeitungsprozess durchlaufen, um am Ende im Re-Use-Shop zu landen. Hier einen Teilstrom „Abfall“ klar von einem Teilstrom „Nicht-Abfall“ zu unterscheiden, nur um unterschiedliche gesetzliche Regelungen insbesondere hinsichtlich Mengendokumentation zu erfüllen, macht wenig Sinn.

Der europäische RREUSE-Dachverband erarbeitet dazu aktuell einen Vorschlag, der ganz pragmatisch davon ausgeht, dass zumindest ein Teil des Inputstromes so gut wie immer als Abfall gilt und daher praktischerweise der gesamte Mengendurchsatz eines Re-Use-Betriebes als „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ dokumentiert werden sollte, der dann auch in künftige Verwertungsquoten eingerechnet werden könnte – dies ist auch die Position von RepaNet.

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