Repair Café Österreich Versicherung

Helvetia Versicherungen AG
RepaNet
Repair Café
Seit Mai 2021 unterstützt Helvetia die ersten Repair Cafés mit einem kostenlosen, maßgeschneiderten Versicherungspaket. Damit werden Reparaturinitiativen und deren ehrenamtliche Mitarbeiter:innen vor Folgeschäden durch nicht erfolgreiche Reparaturen geschützt. Damit auch in Zukunft und ohne Bedenken defekte Alltagsgegenstände gemeinsam wieder in Stand gesetzt werden können. 2022 haben bereits 40 Reparaturinitiativen aus ganz Österreich die Versicherung genutzt, 2023 waren dann ganze 73 Initiativen dabei.

Die Anmeldung für die Versicherung 2024 ist bereits gestartet. Hier finden Sie ein Infoblatt sowie das Anmeldeformular.

Infoblatt VersicherungspaketDownload
Anmeldeformular Versicherung 2024Download

 

Anmeldung für die Versicherung

Unser Repair Café ist ein loses Bündnis von Ehrenamtlichen und nicht als Verein organisiert. Können wir trotzdem die Versicherung in Anspruch nehmen?
Ja. Alle gemeinnützigen Reparaturinitiativen können die Versicherung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist lediglich die fristgerechte Anmeldung, die jährliche Übermittlung der Anzahl der Veranstaltungen und aktiven Ehrenamtlichen, die Einhaltung bestimmter Dokumentationspflichten und im Falle eines Schadensfalles natürlich das Mitwirken an der Klärung. Ausgeschlossen von der Versicherung sind hingegen gewerbliche Reparaturdienstleister.
Wie kann man sich für die Versicherung anmelden?
Der Eintritt ist jährlich zu einem Stichtag möglich, beginnend mit Ende 2021. Ausnahme ist die Pilotphase im Jahr 2021, für die bereits interessierte Initiativen, die sich in die Erarbeitung der Polizze eingebracht haben, separat von RepaNet kontaktiert wurden und ihre Teilnahme für das zweite Halbjahr 2021 bestätigen konnten.
RepaNet als Plattform der österreichischen Reparaturinitiativen ist Versicherungsnehmer und muss jährlich die Anzahl der teilnehmenden Initiativen neu an Helvetia melden. Voraussetzung, um im Folgejahr (beginnend mit 2022) in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, ist eine fristgerechte Anmeldung. Für die Anmeldung für den Versicherungsschutz im Jahr 2023 ist die Anmeldefrist mit 9.12.2022 festgesetzt.

Bei der Anmeldung sind folgende Daten per bereitgestelltem Formular bekanntzugeben und an RepaNet zu senden:

  • ⦁ Name der Initiative
  • ⦁ Bundesland, Region, Veranstaltungsort(e)
  • ⦁ eine Ansprechperson mit Vorname, Nachname, Post-Zustell-Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • ⦁ aktuelle Anzahl der Personen im Freiwilligenpool
  • ⦁ Anzahl der Veranstaltungen im laufenden Jahr (z.B. für Anmeldung 2022: Anzahl 2021)

Jährlich im Nachhinein sind zudem von den versicherten Initiativen Daten an RepaNet zu melden (siehe Frage „Warum müssen teilnehmende Initiativen jährlich Daten an RepaNet melden?“). Änderungen der oben genannten relevanten Anmeldedaten haben per Formular an RepaNet zu erfolgen (Ausnahme: Veranstaltungsort(e), da der Status quo hierzu aus der zu führenden und zu Jahresende zu übermittelnden Veranstaltungsliste hervorgeht.)
Zusätzlich sind im Schadensfall sämtliche relevanten Dokumente zur betreffenden Reparatur übermitteln, weshalb versicherte Repair Cafés sich an die Dokumentationspflichten halten müssen. (siehe Frage „Welche Dokumentationspflichten haben wir?“)

Unsere Reparaturinitiative ist an mehreren Orten aktiv. Müssen wir jeden Ort anmelden?
Es reicht die einmalige Anmeldung der Initiative, auch wenn diese an mehreren Orten Repair Cafés veranstaltet. Bei der Anmeldung sind alle Orte anzugeben, an denen Repair Cafés stattfinden, und es ist die Jahres-Gesamtzahl der Veranstaltungen der Initiative zu übermitteln.
Was kostet die Versicherung?
Die Versicherung ist eine Pro bono Leistung der Helvetia zur Unterstützung der österreichischen Repair Café Szene. Das bedeutet, sie kann von österreichischen Reparaturinitiativen kostenlos in Anspruch genommen werden.
Warum müssen teilnehmende Initiativen jährlich Daten an RepaNet melden?
Damit Helvetia die Versicherungspolizze jährlich an die tatsächlich teilnehmende Anzahl Initiativen und Freiwillige anpassen kann, und damit RepaNet künftig eine noch aussagekräftigere jährliche Aktivitätenerhebung der österreichischen Reparaturinitiativen erstellen kann, werden von RepaNet jährlich Daten erhoben. Die teilnehmenden Initiativen verpflichten sich, jährlich im Nachhinein eine Veranstaltungsliste mit

  • ⦁ Ort
  • ⦁ Datum
  • ⦁ Uhrzeit
  • ⦁ Gesamtzahl aller Freiwilligen (Reparierende und Unterstützende)
  • ⦁ Gesamtzahl Besucher*innen
  • ⦁ Gesamtanzahl Reparaturen (wenn möglich gegliedert nach Gütergruppen)

zu übermitteln. Frist für die Bekanntgabe ist jeweils der 15.1.

Wir haben bereits eine Versicherung, aber nur für einen Teil des vom Helvetia-Versicherungspaket abgedeckten Bereiche. Können wir zusätzlich die Versicherung in Anspruch nehmen?
Ja, das ist möglich. Bestehende Versicherungen gehen der Helvetia Versicherung vor, das heißt: Bezahlt wird von Helvetia nur das, was nicht von anderen Versicherungen abgedeckt ist, das betrifft vor allem schon bestehende private Haftpflichtversicherungen der Ehrenamtlichen, könnte aber auch z.B. auf bestehende Veranstalterhaftpflichtversicherungen angewendet werden oder z.B. auf die Versicherungen der Ehrenamtlichen bei bestimmten Vereinen oder bei Volksbildungseinrichtungen.

Deckung

Muss man als ehrenamtliche*r Reparateur*in eine einschlägige fachliche Ausbildung absolviert haben, damit der Versicherungsschutz gilt?
Nein, eine Ausbildung ist nicht nötig. Beispielsweise dürfen bei Elektroreparaturen auch Elektrotechniker*innen mit HTL-Abschluss oder auch erfahrene Personen ohne Ausbildung helfen. Es ist relevant, dass die Person Erfahrung in dem Bereich hat, dies muss aber nicht nachgewiesen werden, weder im Vorhinein noch in einem Schadensfall. Wenn für die Veranstalter*innen allerdings erkennbar ist, dass jemand offenkundig ohne Erfahrung im Repair Café Besucher*innen im Reparieren anleitet oder mit diesen selbst repariert, muss diese Person von den Veranstalter*innen davon abgehalten werden.
Was für Arten von Folgeschäden sind von der Versicherung gedeckt?
Wenn ein Bügeleisen im Repair Café repariert wird und dann daheim durch einen Folgedefekt einen Brand auslöst, greift dann die Versicherung?
Ja. Grundsätzlich sind Folgeschäden, die aus einer missglückten Reparatur entstehen, gedeckt. Die Reparatur muss im Repair Café mit Hilfe eines*r Reparateur*in und/oder unter Anleitung und Aufsicht erfolgt sein. Im genannten Fall ist also der Brandschaden durch die Versicherung gedeckt.

Wenn ein im Repair Café reparierter Mixer zuhause einen Kurzschluss verursacht, und in Folge der Fernseher kaputt wird, ist das gedeckt?
Ja, der Folgeschaden am Fernseher ist im Rahmen der Vertragsgrundlagen gedeckt.

Ein Gast bittet einen Reparateur bei einem nicht funktionierenden Heizlüfter den Sicherheitsschalter zu überbrücken. Der Reparateur geht darauf ein. Das Gerät verursacht einen Folgeschaden durch Überhitzung mit Auslösung eines Wohnungsbrandes. Ist das von der Versicherung gedeckt?
Nein. Die Überbrückung eines Sicherheitsschalters geht in Richtung Vorsatz oder beweist die ungenügende fachliche Kompetenz des Reparateurs (sh. Frage zur Ausbildung) und sollte in einem Repair Café nicht passieren. Die Versicherung greift in dem Fall nicht.

Was für Schäden vor Ort sind von der Versicherung gedeckt?
Wenn ein*e Besucher*in im Repair Café über ein Kabel stolpert …
… deckt die Versicherung den Personenschaden.

Wenn sich ein Besucher unter falscher Anleitung bei der Reparatur verletzt …
… deckt die Versicherung den Personenschaden.

Wenn einem*r Besucher*in beim Verlassen des Repair Cafés ein Dachziegel auf den Fuß fällt …
… ist ebenso Versicherungsschutz gegeben.

Wenn ein*e Besucher*in eine Glastür am Veranstaltungsort durch zu festes Schließen zerbricht …
… greift der Versicherungsschutz nicht. Von den Besucher*innen verursachte Schäden am Ort sind nicht gedeckt. Diese fallen unter die Haftplicht der betreffenden Person.

Wenn bei einer Reparatur der Tisch oder der Vorhang zu brennen beginnt …
ist dieser Schaden nicht versichert. Versichert sind Schäden an fremden Räumlichkeiten, allerdings nicht Schäden an beweglichen Dingen. Versicherungstechnisch ist dies als Eigenschaden zu bewerten.

Wenn eine Besucher*in bei einem Reparaturversuch das private Werkzeug eines Reparateurs beschädigt …
… ist dies nicht versichert. In dem Fall wird eine private Haftpflichtversicherung benötigt.

Sind Schäden, die im Zuge der Reparatur selbst entstehen, an den eigentlich zu reparierenden Dingen, auch gedeckt?
Ja. Der ursprüngliche Mangel ist natürlich nicht versichert. Aber wenn ein Schaden an einem zu reparierenden Gegenstand entsteht, ist das gedeckt. Beispiel: Während der Reparatur fällt dem Reparateur das Smartphone runter und das Display zerbricht.
Ist grobe Fahrlässigkeit auch versichert?
Grundsätzlich sind leicht und grob fahrlässige Schäden im Rahmen der Polizze mit abgedeckt. Vorsatz ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Denn Vorsatz bedeutet, jemand weiß, dass er*sie etwas tut, das zu einem Schaden führt oder hält es (entsprechend dem sogenannten Eventualvorsatz) ernsthaft für möglich, dass das Verhalten einen Schaden verursacht und handelt trotzdem so.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit?
Vorsatz bedeutet wissentliches und willentliches Herbeiführen eines Schadens. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet die Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt in einem ungewöhnlichen und auffallenden Ausmaß.

Die Beurteilung, ob ein Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig ist, ist immer von den ganz konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig. Deshalb und da die Grenze zwischen bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eine fließende ist, kann keine konkrete schematische Aussage getroffen werden. Bei einem/r ausgebildeten Elektrotechniker:in wird im Schadenfall ein anderer Verschuldensmaßstab heranzuziehen sein als bei einem/r Nichtfachmann/frau. Andererseits sollten die Verantwortlichen im Repair Café dafür Sorge tragen, dass mit solchen, doch heiklen Reparaturen keine unausgebildeten Personen betraut werden.

Sind alle ehrenamtlichen Helfer*innen gleichermaßen versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Reparateur*innen und sämtliche Helfer*innen, egal ob sie nur einmal dabei sind oder bei jeder Veranstaltung aktiv sind, weiters auch jene Helfer*innen, die nur andere Hilfstätigkeiten verrichten und nicht beim Reparieren unmittelbar beteiligt sind.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Dinge, die nicht ausschließlich privat genutzt werden?
Ja. Der Schutz gilt für Dinge, die üblicherweise auch im Haushalt eingesetzt werden. Beispiel: Eine Wirtin nutzt ihren Staubsauger überwiegend für die Privaträume, aber auch für die Wirtsstube. Wird der Staubsauger in einem Repair Café repariert und verursacht in Folge einen Kurzschluss im Gasthaus, so ist Versicherungsschutz gegeben.
Ist es bei Elektrogeräten verpflichtend notwendig, eine Ein- und Ausgangsprüfung der stromführenden Geräte (und des Arbeitsgeräts) mit einem VDE-Prüfgerät durchzuführen, um versichert zu sein?
Nein. Sinnvoll ist eine solche Prüfung aber auf jeden Fall. Sie hilft, diverse Haftungsansprüche gleich im Keim zu ersticken. Wenn z.B. ein Gerät zu Hause einen Kurzschluss auslöst, bei dem ein anderes Gerät Schaden erleidet, kann die Reparaturinitiative mit Verweis auf die Prüfung gleich die Schuld von sich weisen. Das hält den*die Geschädigte*n zwar grundsätzlich nicht davon ab, trotzdem Ansprüche zu stellen, aber es wirkt entmutigend.
Dürfen auch KFZ im Repair Café repariert werden?
In dem Fall gilt kein Versicherungsschutz. Wird ein Autoradio allerdings ausgebaut und dann im Repair Café repariert, ist dies wiederum zulässig und im Schadensfall greift die Versicherung.
Nimmt ein*e Reparateur*in ein Gerät mit nach Hause und repariert es dort, besteht dann im Falle eines späteren durch das reparierte Gerät verursachten Folgeschadens Versicherungsanspruch?
Nein. Der Anspruch besteht nur für Dinge, die direkt im Repair Café repariert werden. Grundsätzlich sollte in einem Repair Café auch gemeinsam repariert werden.
Wenn der*die Reparateur*in selbst nicht in die Reparatur eingreift, sondern der*die Besucher*in selber repariert, ist dennoch abgesichert, dass Folgeschäden gedeckt sind?
Versichert sind Reparaturen, die im Repair Café – von, mit oder unter Anleitung bzw. folgend der Beratung von Reparateur*innen passieren. Das bedeutet, wenn ein*e Besucher*in eine*n Reparateur*in für einen Folgeschaden durch einen im Repair Café reparierten Gegenstand verantwortlich macht und Schadenersatzansprüche stellt, greift die Versicherung – vorausgesetzt, diese Reparatur fand durch den*die Reparateur*in und/oder den*die Besucher*in, vor Ort im Repair Café und unter Anleitung oder nach Beratung (und diese befolgend) statt.
Sie greift nicht bei Eigenreparaturen durch die Besucher*innen, die ohne Beratung oder außerhalb des Repair Cafés stattfinden; auch nicht, wenn Besucher*innen die gegebenen Ratschläge nicht befolgen, z.B. wenn trotz Warnung durch einen beratenden Reparateur ein Sicherheitsschalter überbrückt wird.
Sind Freiluft-Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z.B. Repair Cafés im Rahmen eines Straßenfestes oder Grätzelfestes) mitversichert?
Ja, derartige Veranstaltungen sind im Rahmen des Versicherungspaketes mitumfasst. Der Schutz wird nicht explizit für einen Veranstaltungsort ausgestellt.
Was bedeutet Abwehrdeckung der Versicherung?
Das Versicherungspaket beinhaltet eine Abwehrdeckung. Diese greift, wenn jemand zu Unrecht Schadenersatzsprüche stellt. In dem Fall übernimmt die Versicherung auch die Abwehr eines ungerechtfertigten Haftungsanspruches, z.B. bietet die Versicherung zur Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche auch anwaltliche Unterstützung in einem Gerichtsverfahren.

Dokumentation und Schadensbegrenzung

Welche Pflichten hinsichtlich Schadensbegrenzung haben die teilnehmenden Reparaturinitiativen?
Veranstalter*innen von Repair-Cafés müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür sorgen, dass der Veranstaltungsort sicher ist (Zugänge, Fluchtwege, Beleuchtung, keine unvermeidlichen Verletzungsgefahren, Stromanschlüsse, Beschilderungen, Sicherheitshinweise etc.). Weiters müssen sie die Reparateur*innen einschlägig unterweisen und insbesondere im Bereich der Elektroreparaturen auf die nötigen fachlichen Sicherheitsvorkehrungen hinweisen, vor allem auf das strikte Verbot der Überbrückung von Sicherheitsschaltern und ähnlichen gefährlichen Handlungen. Allen Besucher*innen und freiwilligen Helfer*innen muss die Hausordnung mit Sicherheitshinweisen zur Kenntnis gebracht werden. Besucher*innen sollten verpflichtet werden, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben, insbesondere wenn sie Unterstützung für Elektroreparaturen erhalten wollen.
Welche Dokumentationspflichten haben wir?
  • ⦁ (Von allen Besucher*innen und Helfer*innen unterschriebene) Hausordnung
  • ⦁ Laufzettel für jede Reparatur mit Dokumentation der gesetzten Reparaturhandlungen (bzw. Information, wenn das Gerät nicht repariert werden konnte und nicht wieder in Betrieb genommen werden soll). Daraus muss hervorgehen: wann (Datum) wo (Ort) wer (Reparateur*in) mit wem (Besucher*in) was (zu reparierender Gegenstand) und mit welchem Ergebnis zu reparieren versucht hat.
  • ⦁ Namensliste aller aktiven Reparateur*innen (Namen müssen aber nur im Schadensfall übermittelt werden.)
  • ⦁ Führung einer Veranstaltungsliste und Übermittlung mit Ende des Jahres an RepaNet

Zur Anmeldung der Versicherung reicht die Bekanntgabe von Basisinfos (siehe Frage „Wie kann man sich für die Versicherung anmelden?“), im Schadensfall müssen alle notwendigen Dokumente, die zur Schadensklärung beitragen, zur Verfügung gestellt werden.

Macht das Unterschreiben eines Haftungsausschlusses durch die Besucher*innen die Haftpflichtversicherung nicht obsolet?
Nein. Ein kompletter Ausschluss der Haftung ist in Österreich nicht möglich. Ein Haftungsausschluss ermöglicht eine bestimmte Schadensbegrenzung, z.B. sollte in ihm festgehalten werden, dass Besucher*innen für von ihnen verursachte Personen- oder Sachschäden zivil- und strafrechtlich Verantwortung übernehmen oder dass Besucher*innen Reparaturen mit Werkzeug auf eigenes Risiko durchführen. Außerdem ist sie ein sinnvolles Instrument zur Sensibilisierung der Besucher*innen. Dennoch können Schadensfälle eintreten, wie etwa Folgeschäden durch fehlerhaft reparierte Dinge oder ein Personenschaden vor Ort. Für diese Fälle ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Was sollte alles in der Hausordnung stehen?
RepaNet stellt auf Anfrage gerne eine Musterhausordnung zur Verfügung.
Darin sollte z.B. stehen: nur Reparaturen von Dingen, die überwiegend privat genutzt werden. Besucher*innen sollten darüber informiert sein, dass es sich bei einer Reparaturinitiative um ein „Hilfe zur Selbsthilfe“-Angebot handelt, das nicht zu vergleichen ist mit einem gewerblichen Dienstleistungsangebot und dass somit auch keine Gewährleistung übernommen wird.
Inwiefern müssen Reparaturen protokolliert werden?
Es macht Sinn, Reparaturen möglichst gut zu protokollieren, um im Falls eines Schadens den Hergang rekonstruieren zu können und zur Aufklärung beitragen zu können. Die meisten Initiativen führen bereits eine genaue Dokumentation durch, diese ist Helvetia aber nur in Falle einer Schadenersatzforderung zu melden. Zusätzlicher Hinweis: Wenn ein Gerät vor Ort nicht reparierbar ist und nicht wieder in Betrieb genommen werden soll, weil es ein Sicherheitsrisiko darstellt und stattdessen entsorgt oder im Fachbetrieb repariert werden soll, dann muss der*die Besucher*in am besten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Einige Initiativen haben dafür ein bestimmtes Feld im Laufzettel integriert, wo der*die Besucher*in unterschreiben muss.
Folgende Daten sind im Streitfall notwendig:

  • - Ort, Datum, Uhrzeit
  • - Name Besucher*in
  • - Name Reparateur*in
  • - zu reparierender Gegenstand, Art des Defekts
  • - Bericht über Reparatur, Hinweis über Erfolg

Positiver Nebeneffekt: Die erhobenen Zahlen (Anzahl Veranstaltungen, Reparaturversuche, Reparaturerfolg) machen gelebte Reparaturkultur sichtbar, da sie RepaNet in den Aktivitätsbericht der österreichischen Reparaturinitiativen (Teil der jährlichen Markterhebung) einfließen lässt.

Ablauf im Schadensfall

Was müssen wir tun, wenn ein jemand mit einer Schadensersatzforderung zu uns kommt?
Schadenersatzansprüche sind unverzüglich an RepaNet zu melden (an office@repanet.at). RepaNet kümmert sich in Folge um die Abwicklung mit Helvetia. Alle für die Klärung notwendigen Dokumente aus den Aufzeichnungen des Repair Cafés (beteiligte*r Reparateur*in, Dokumentation der Reparatur) sind zur Verfügung zu stellen.
Bei wem liegt die Beweislast im Schadensfall?
Die Beweislast liegt beim Geschädigten und nicht beim Schadensverursachenden.
Wieviel Selbstbehalt fällt im Schadensfall an?
Pro Schadensfall gelten €100,- Selbstbehalt, die vom betreffenden Repair Café zu zahlen sind. Ob sie vom Schadensverursacher oder dem Veranstalter gezahlt werden, ist dem Repair Café überlassen.
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