© RepaNet, Fotografin: Sarah Schmidt

Am 28. November 2019 gibt es wieder einen Termin für unser erfolgreiches Seminar „Abfallrecht für Re-Use-Betriebe“! Veranstaltungsort ist diesmal Wien.

Termin: 28. November 2019

Uhrzeit: 10:00 – 15:30 Uhr

Ort: 48er-Tandler, Siebenbrunnenfeldgasse 3, 1050 Wien (Erreichbarkeit)

Tipp: Am 4. Dezember gibt es ein weiteres Seminar aus dieser Reihe, in dem „Abfallrechtliche Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Re-Use-Betriebe“ vermittelt werden. Lesen Sie hier alle Infos.

Ziele und Inhalte

(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar, oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. RepaNet bietet dazu eine eigene Weiterbildung an, die auf die sehr spezielle Situation von Re-Use-Betrieben eingeht.

Dieses Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Betrieben bzw. Organisationen, die z.B. Alttextilien und Schuhe, Möbel, Hausrat, Bücher, Spielzeug, Elektro(alt-)geräte in Containern, durch Entrümpelungsdienstleistungen, Hausabholungen, eigene Sammelstellen und von kommunalen Altstoffsammelzentren oder über andere Kanäle sammeln und als Gebrauchtprodukte in eigenen Geschäften oder im Großhandel verkaufen, sowie an Upcycling- bzw. Redesign-Betriebe.

Ziel ist es, den TeilnehmerInnen eine grundlegende Kenntnis der für sie relevanten Aspekte des Abfallrechts zu vermitteln und aufzuzeigen, welche Verpflichtungen Re-Use-Betriebe konkret treffen. Leitende Personen erfahren, welche Vorgaben sie einzuhalten haben, wenn sie innerhalb des Abfallregimes wirtschaften. Organisationen, die bereits über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, können das Seminar nutzen, um weitere MitarbeiterInnen in die Materie einzuführen. Das Zusammenkommen von PraktikerInnen kann darüber hinaus zum Erfahrungsaustausch genutzt werden.

Mit Gerhard Novak (Stadt Wien, MA22) und Dr. Christoph Faiman (Amt der NÖ. Landesreg., Abt. Umwelt- und Energierecht) konnten wir zwei profunde Experten aus Vollzugsbehörden als Vortragende gewinnen.

 

Modalitäten

Die Teilnahme am Seminar ist allen interessierten Personen möglich. Die Verpflegung ist in den Seminarkosten inkludiert. Für die An- und Abreise ist selbst zu sorgen.

Soweit noch ausreichend Plätze verfügbar sind, ist die Anmeldung bis Freitag, 22. November 2019 unter diesem Link möglich.

Unkostenbeitrag: 290 € für RepaNet-Mitglieder

                                390 € für Nichtmitglieder

Der Verein RepaNet verrechnet keine MWSt. Der Unkostenbeitrag wird nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt.

Details zur regulären RepaNet-Mitgliedschaft, sowie Fördermitgliedschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieses Seminar wird von der Stadt Wien (MA48) unterstützt.

 

Programm

10:00 – 12:30 Uhr Abfallrechtliche Grundlagen, Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen

Referent: Gerhard Novak, MA22 (Umweltschutz), Wien

Inhalte: Grundlagen, Begriffsbestimmungen und -abgrenzungen, für Re-Use-Betriebe relevante Teile im Abfallwirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen, mit Berücksichtigung der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019

Sammler-/Behandlererlaubnis, abfallrechtlicher Geschäftsführer / verantwortliche Person mit besonderer Berücksichtigung der Vorbereitung zur Wiederverwendung

12:30 – 13:30 Uhr – Mittagspause (Verpflegung von der Kümmerei, ein Projekt der Job-TransFair gemeinnützigen GmbH)

13:30 – 15:30 UhrAbfallbehandlungsanlage, Genehmigungsverfahren

Referent: Dr. Christoph Faiman, Amt der NÖ Landesreg., Abt. Umwelt- und Energierecht

Inhalt: Genehmigungsverfahren mit besonderer Berücksichtigung von Anlagen zur Vorbereitung der Wiederverwendung, Abgrenzung zur gewerberechtlichen Betriebsanlage; Genehmigungsvoraussetzungen

Programmänderungen vorbehalten!